Wenn dein Auto abgeschleppt wurde, stehst du oft vor einer Reihe von Fragen: Wer hat das Abschleppen veranlasst? Wo ist das abgeschleppte Auto gelandet? Welche hohen Kosten kommen auf dich zu? Hier erfährst du alles Wichtige rund um das Thema „auto abgeschleppt“, welche Rechte und Pflichten du hast und wie du dich im Ernstfall richtig verhältst. Zudem erhältst du Tipps, wie du zukünftige Probleme im Zusammenhang mit dem Abschleppen vermeiden kannst.
Abgeschleppt: Wann darf ein Fahrzeug entfernt werden?
Ein Fahrzeug wird in der Regel nicht ohne Grund abgeschleppt. Es bedarf einer rechtlichen oder zumindest einer vertraglichen Grundlage. Häufige Gründe sind Falschparken, das Blockieren von Rettungswegen oder das unerlaubte Abstellen auf einem Privatparkplatz. Doch auch in anderen Situationen kann die Polizei ohne weiteres ersichtlich handeln, wenn eine erhebliche Verkehrsbehinderung vorliegt. In diesem Abschnitt findest du die häufigsten Ursachen, weshalb ein Fahrzeug abgeschleppt wurde.
Falschparker, Parkverstoß und Parkdauer
- Falschparken: Wer sein Auto im Halteverbot, auf dem Gehweg oder in einer Feuerwehrzufahrt abstellt, riskiert schnell, dass es abgeschleppt wird.
- Überschreitung der Parkdauer: Wenn du deine zulässige Parkzeit deutlich überschreitest und andere Möglichkeiten, wie ein Knöllchen, bereits nicht mehr als ausreichend angesehen werden, kann das Ordnungsamt das Abschleppen anordnen.
- Parkverstoß auf Privatgrundstücken: Auch auf einem Privatparkplatz oder einem Supermarktparkplatz darf dein Fahrzeug nicht ohne Weiteres abgestellt bleiben. Wenn du keine Erlaubnis hast, kann der Parkplatzbesitzer oder eine beauftragte Überwachungsfirma das Abschleppen veranlassen.
Abschleppen durch die Polizei und das Ordnungsamt
- Polizeiliches Abschleppen: Die Polizei schleppt oftmals Fahrzeuge, wenn sie eine akute Gefährdung oder Behinderung des Verkehrs feststellen. Hier greift das Polizeirecht, das der allgemeinen Gefahrenabwehr dient.
- Ordnungsamt: Das Ordnungsamt kann bei Parkverstößen, die im öffentlichen Bereich geschehen, das Abschleppen beauftragen. In diesem Fall musst du mit einem Bußgeld oder einem Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen eines Parkverstoßes rechnen.
Abschleppen auf Privatgrundstücken
- Privatparkplatz abgeschleppt: Wenn dein Fahrzeug unberechtigt auf einem fremden, privat genutzten Grundstück steht, kann der Eigentümer oder Parkplatzbesitzer ein Abschleppunternehmen beauftragen. Dabei muss jedoch das Verhältnis zum beabsichtigten Erfolg gewahrt bleiben. Ein bloßes Versetzen des Fahrzeugs kann manchmal ausreichend sein, wenn eine geringere Beeinträchtigung für dich als Fahrzeughalter entsteht.
- Einschaltung eines Parkwächters: Einige Parkflächen werden von privaten Unternehmen überwacht. Die Überwachungsfirma kann in deinem Fall tätig werden, wenn du keine Parkscheibe ausgelegt hast oder deine Parkdauer überschritten wurde.
Kosten für das Abschleppen: Wer muss zahlen?
Sobald dein Auto abgeschleppt wurde, stellt sich unweigerlich die Frage: „Müssen sie die Kosten“ selbst tragen? In den meisten Fällen lautet die Antwort leider „Ja“. Sowohl das Abschleppen durch die Polizei als auch das Abschleppen auf Privatparkplätzen ist oft mit hohen Kosten verbunden. Gerade in Großstädten können sich die Abschleppkosten schnell summieren, insbesondere wenn noch zusätzliche zu den Abschleppkosten Gebühren oder Verwaltungsgebühren anfallen.
Abschleppkosten im Detail
Die Zusammensetzung der Abschleppkosten kann variieren, je nachdem, wer das Abschleppunternehmen beauftragt hat, welche Leistungen erbracht wurden und ob eventuell noch Zusatzkosten hinzukommen. Typische Posten sind:
- Grundgebühr
- Leerfahrt (z. B. wenn das Fahrzeug vor dem Abschleppen geöffnet wurde oder sich bereits jemand vor Ort um das Versetzen gekümmert hat, aber letztlich keine vollständige Bergung erfolgte)
- Ladefläche bzw. Transportkosten (Aufladen auf den Abschleppwagens)
- Fahrtkostenpauschale (z. B. Anfahrt und Abfahrt vom Betriebshof)
- Standgebühren (wenn das Auto beim Abschleppunternehmen zwischenzeitlich abgestellt wurde)
- Verwaltungsgebühren (z. B. vom Ordnungsamt oder in Zusammenhang mit der Strafanzeige)
- Gebühren für ein mögliches Ordnungwidrigkeitsverfahren wegen Parkverstoßes
Tabelle zu möglichen Abschleppkosten
Kostenposten | Preisrahmen (je nach Region) | Erläuterung |
---|---|---|
Grundgebühr | 100 – 200 EUR | Für das eigentliche Anfordern und das Aufbringen des Abschleppwagens |
Leerfahrt | 50 – 100 EUR | Wenn du rechtzeitig vor Ort erscheinst, aber das Unternehmen bereits beauftragt wurde |
Fahrtkostenpauschale | 20 – 80 EUR | Anfahrtskosten + Rückfahrt zum Betriebshof des Abschleppdienstes |
Standgebühren (pro Tag) | 10 – 20 EUR | Wenn dein Auto auf dem Gelände des Abschleppdienstes steht |
Verwaltungsgebühren/ Bußgeld | 35 – 200 EUR | Kann zusätzlich zu den Abschleppkosten fällig werden (z. B. Parkverstoß, ordnungsamtliche Strafe) |
Eventuelle Zusatzkosten (z. B. Sonntagszuschlag) | 50 – 150 EUR | Können an Wochenenden, Feiertagen oder nachts entstehen |
Diese Werte sind nur grobe Richtwerte. Je nach Stadt und Region können die hohen Kosten durchaus höher liegen. Hier ist auch die Frage, ob das Versetzen des Fahrzeugs oder ein komplettes Abschleppen stattgefunden hat, von Belang.
Polizei abgeschleppt: Besonderheiten des polizeilichen Abschleppens
Wenn dein Auto aufgrund einer unmittelbaren Gefährdungslage durch die Polizei abgeschleppt wurde, greift das sogenannte polizeiliche Abschleppen. Dies soll vor allem gewährleisten, dass der Verkehr nicht behindert wird und andere Verkehrsteilnehmer sicher aneinander vorbeikommen.
Wann darf die Polizei abschleppen lassen?
- Dein Fahrzeug steht in einer absoluten Halteverbotszone und behindert den fließenden Verkehr.
- Dein Auto ist unberechtigt in einer Rettungszufahrt oder einem Behindertenparkplatz abgestellt.
- Du hast in einer Feuerwehreinfahrt geparkt, sodass Rettungsfahrzeuge im Ernstfall nicht durchkommen.
- Das Fahrzeug wurde offensichtlich unbeaufsichtigt abgestellt und ist nicht mehr verkehrssicher.
Welche Kosten entstehen durch polizeiliches Abschleppen?
- Abschleppkosten für das beauftragte Abschleppunternehmen
- Eventuell Gebühren für den Polizeieinsatz (z. B. Verwaltungsgebühren)
- Ggf. ein Bußgeld oder eine Strafanzeige bei besonders schweren Verstößen
- Mögliche Zusatzkosten für Standgebühren, wenn du dein Fahrzeug nicht rechtzeitig abholst
Beim polizeilichen Abschleppen gilt häufig, dass du dein Fahrzeug zurück erst gegen Zahlung eines hohen Betrages erhältst. Das kann auch bedeuten, dass das Auto erst nach der Rechnungszahlung freigegeben wird, besonders wenn ein schwerwiegender Verkehrssicherheitsverstoß vorlag.
Privatparkplatz abgeschleppt: Was gilt auf privatem Grund?
Wurdest du von einem Privatparkplatz oder einem Supermarktparkplatz abgeschleppt, ist das oft eine andere rechtliche Situation als beim polizeilichen Abschleppen. Denn hier geht es vornehmlich um das Hausrecht des Eigentümers.
Voraussetzungen für das Abschleppen auf Privatgrundstücken
- Du hast dein Fahrzeug ohne Erlaubnis auf einem privaten Stellplatz abgestellt.
- Die Parkbedingungen (z. B. Parkscheibe auslegen, maximale Parkdauer) wurden nicht beachtet.
- Ein Parkwächter oder eine Überwachungsfirma hat den Parkverstoß dokumentiert.
Der Eigentümer muss das unberechtigte Parken nicht hinnehmen. Er darf ein Abschleppunternehmen beauftragen, sofern das Verhältnis zum beabsichtigten Erfolg gewahrt bleibt. Ein reines Versetzen des Fahrzeugs (innerhalb desselben Grundstücks) kann ausreichend sein, wenn die Beeinträchtigung des Eigentümers dadurch behoben wird.
Wie hoch sind die Kosten beim Abschleppen auf privaten Flächen?
Die Kosten können ähnlich ausfallen wie beim öffentlichen Abschleppen. Jedoch fehlen in manchen Fällen amtliche Vorgaben, weshalb die Gebühren teilweise höher sein können. Grundsätzlich solltest du damit rechnen, dass du:
- Die Abschleppkosten in voller Höhe tragen musst.
- Mögliche Verwaltungsgebühren oder zumindest eine Bearbeitungsgebühr zu zahlen hast, sofern eine kommunale Behörde informiert wurde.
- Standgebühren anfallen, wenn dein Auto auf dem Betriebsgelände des Abschleppunternehmens abgestellt wird.
- Erst nach Rechnungszahlung dein Fahrzeug zurück erhältst.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Was tun, wenn dein Auto abgeschleppt wurde?
Ist dein Auto abgeschleppt worden, fühlst du dich vielleicht überrumpelt, unsicher oder verärgert. Gleichzeitig solltest du ruhig und strukturiert vorgehen, um möglichst schnell Klarheit und dein Fahrzeug wiederzubekommen.
- Standort des Fahrzeugs herausfinden
- Halte Ausschau nach Hinweisen (z. B. Zettel oder Info am Haltepfosten).
- Sollte die Polizei das Abschleppen veranlasst haben, ruf die Polizeidienststelle an oder schau online nach Kontaktdaten.
- Wurde dein Fahrzeug auf einem Supermarktparkplatz abgeschleppt, kontaktiere den Betreiber oder informiere dich beim Kundendienst.
- Kosten abklären
- Frage nach, welche hohen Kosten oder Gebühren bereits aufgelaufen sind.
- Erkundige dich, ob eine Leerfahrt berechnet wurde, falls du kurz vor dem Eintreffen des Abschleppwagens vor Ort warst.
- Prüfe, ob ein bloßes Versetzen des Fahrzeugs statt einem kompletten Abschleppen erfolgt ist.
- Rechnungszahlung leisten
- In vielen Fällen musst du zunächst eine detaillierte Rechnung begleichen, bevor du dein Fahrzeug zurück bekommst.
- Es kann sein, dass du den Betrag beim Abschleppunternehmen in bar entrichten musst. Manche Firmen akzeptieren aber auch EC- oder Kreditkartenzahlung.
- Bewahre unbedingt den Zahlungsnachweis auf.
- Dokumentation des Vorfalls
- Erstelle Fotos vom Abstellort oder lass dir ggf. schriftlich bestätigen, auf welcher Grundlage das Abschleppen stattgefunden hat.
- Notiere dir den Zeitpunkt des Abschleppens sowie ggf. die Handynummer hinter der Windschutzscheibe, wenn du selbst versucht hast, Kontakt herzustellen.
- Sollte das Fahrzeug vor dem Abschleppen geöffnet worden sein, prüfe es auf Schäden.
- Ggf. Rechtsberatung einholen
- Wenn du der Meinung bist, dass das Abschleppen außer Verhältnis zum beabsichtigten Erfolg steht, kannst du dich bei einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt erkundigen, ob eine Reklamation oder ein Widerspruch sinnvoll ist.
- Gerade bei zu hohen Abschlepp- oder Zusatzkosten lohnt sich die Prüfung, ob der geforderte Betrag gerechtfertigt ist.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich wirklich immer die vollen Kosten zahlen, wenn mein Auto abgeschleppt wurde?
In den meisten Fällen ja. Abschleppkosten und Verwaltungsgebühren gehen auf den Fahrzeughalter über, wenn der Parkverstoß eindeutig vorliegt. Ausnahmen bestehen etwa, wenn das Fahrzeug nachweislich falsch abgeschleppt wurde, z. B. auf Privatgrund, ohne dass ein rechtlicher Anspruch dazu bestand.
Was ist, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann?
Bei einem Parkverstoß bist meist du als Fahrzeughalter verantwortlich. Es spielt keine Rolle, ob du oder jemand anderes das Auto abgestellt hat. Das Ordnungsamt oder der Eigentümer des Privatparkplatzes kann sich in der Regel an dich halten.
Kann ich mein Auto vor dem Abschleppen retten, wenn ich zufällig dazukomme?
Erscheinst du noch vor dem Eintreffen des Abschleppwagens, kannst du eventuell verhindern, dass das Abschleppen komplett durchgeführt wird. Oft wird jedoch eine Leerfahrt berechnet, wenn der Abschleppdienst beauftragt wurde und bereits auf dem Weg war.
Welche Rolle spielt die Handynummer hinter der Windschutzscheibe?
Manche Fahrer hinterlassen ihre Handynummer hinter der Windschutzscheibe, wenn sie ihr Fahrzeug kurzzeitig falsch abstellen, z. B. um schnell ein Paket abzuholen. So kann man kontaktiert werden, bevor ein Abschleppdienst gerufen wird. Das ist aber keine Garantie, nicht abgeschleppt zu werden.
Darf die Polizei mein Auto einfach auf einen anderen Parkplatz versetzen?
Ja, bei geringfügigen Verstößen, bei denen ein bloßes Versetzen des Fahrzeugs das Problem löst, kann die Polizei oder das Ordnungsamt den Wagen in eine rechtmäßige Parklücke stellen. Es entstehen aber dennoch Kosten für das Versetzen.
Wann darf abgeschleppt werden?
Es gibt klare Regeln, wann darf ein Auto abgeschleppt werden und wann nicht. Die Regel müssen lauten:
- Gefährdung oder Behinderung des Verkehrs
- Blockade von Rettungs- oder Fluchtwegen
- Abstellen auf einem privaten Stellplatz ohne Erlaubnis
- Abgelaufener TÜV (unter bestimmten Umständen, wenn das Fahrzeug eine Gefahr darstellt)
- Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Parkverstößen
Liegt keiner dieser Fälle vor und du hast dennoch eine Kasse gebeten bekommen, kann es sein, dass die Firma überhaupt nicht berechtigt war, dich abschleppen zu lassen. In diesem Fall kann ein Anwalt klären, ob du die Zahlung eines hohen Betrages verweigern darfst.
Tipps, um ein Abschleppen des Autos zu vermeiden
- Parkverbotsschilder genau lesen: Achte auf Beschränkungen, die an bestimmten Tagen oder zu bestimmten Uhrzeiten gelten (z. B. weil der Wochentag entscheidend ist).
- Freie Parkplätze suchen: Oft findest du in kleinen Seitenstraßen oder Parkhäusern freie Parkplätze, die günstiger oder sogar kostenlos sind.
- Handynummer hinter der Windschutzscheibe: Wenn du dich doch einmal unsicher fühlst, ob du jemanden behinderst, hinterlasse gut sichtbar eine Handynummer.
- Parkplatzbesitzer fragen: Vor allem auf einem Privatgrundstück solltest du stets die Erlaubnis einholen, bevor du dort parkst.
Was passiert beim Abschleppen des Autos?
Wenn dein Fahrzeug abgeschleppt wird, läuft ein relativ standardisierter Vorgang ab:
- Beauftragung: Ein Eigentümer, das Ordnungsamt oder die Polizei gibt den Auftrag an ein Abschleppunternehmen.
- Eintreffen des Abschleppwagens: Der Abschleppdienst begutachtet dein Auto. Befindet sich niemand vor Ort, wird das Fahrzeug in der Regel so sicher wie möglich auf die Ladefläche gezogen.
- Abtransport zum Betriebshof: Anschließend geht es zum Betriebshof oder einem nahegelegenen Sammelplatz. Dort werden die Daten notiert.
- Rechnungsstellung: Das Abschleppunternehmen stellt eine detaillierte Rechnung aus, die du bezahlen musst, um dein Auto wiederzubekommen.
- Dokumentation: Gerade bei polizeilichen Abschleppmaßnahmen wird der Vorgang (Fotos, Notizen) dokumentiert, falls es zu Unstimmigkeiten kommt.
Bei einem bloßen Versetzen des Fahrzeugs innerhalb derselben Straße können die Kosten geringer ausfallen als bei einem kompletten Abtransport. Dennoch kommt oft eine Fahrtkostenpauschale hinzu.
Wann erhältst du dein Fahrzeug zurück?
In der Regel wird dein Auto dir direkt nach Zahlung eines hohen Betrages ausgehändigt. Insbesondere bei Polizei oder Ordnungsamt kann es vorkommen, dass du erst eine Quittung vorweisen musst, bevor du dein Auto wieder mitnehmen kannst. Auf privaten Grundstücken gibt es häufig ähnliche Regeln: Erst nach der Rechnungszahlung erfolgt die Herausgabe.
Solltest du dich weigern zu bezahlen, kann das Abschleppunternehmen dein Fahrzeug als Sicherungsmittel zurückhalten. Du kannst zwar den Rechtsweg einschlagen, aber solange keine Einigung vorliegt, bleibt dein Wagen meist auf dem Betriebshof stehen.
Ist das Abschleppen immer verhältnismäßig?
Ein zentrales Prinzip beim Abschleppen von Fahrzeugen ist die Verhältnismäßigkeit. Das heißt, die Maßnahme darf nicht außer Verhältnis zum beabsichtigten Erfolg stehen. In manchen Fällen könnte ein einfacher Hinweiszettel oder ein Knöllchen ausreichen, statt das Abschleppen zu veranlassen. Allerdings entscheiden Polizei und Ordnungsamt oft situationsbedingt. Auch private Eigentümer müssen sich bei Abschleppmaßnahmen an bestimmte Vorschriften halten und können nicht willkürlich handeln.
Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Falschparkens
Wenn du falsch geparkt hast, bekommst du mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Knöllchen – ein Verwarn- oder ein Bußgeld. Kommt das Abschleppen hinzu, beginnt oft ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Parkverstoßes. Das bedeutet:
- Datenabfrage: Der Halter wird ermittelt, falls der Fahrer nicht ermittelt werden kann.
- schriftliche Anhörung: Du bekommst Post, in der du dich zum Vorwurf äußern kannst.
- Bescheid: Anschließend wird über Bußgeld, Verwarnung oder ggf. weitere Maßnahmen entschieden.
Hierdurch können zusätzliche Gebühren anfallen, z. B. Verwaltungsgebühren.
Rechtliche Möglichkeiten: Wann ist eine Beschwerde sinnvoll?
In bestimmten Konstellationen kann es sein, dass das Abschleppen nicht rechtens war. Dann solltest du prüfen, ob du rechtliche Schritte einleiten kannst:
- Das Abschleppen war außer Verhältnis zum beabsichtigten Erfolg: Statt eines kompletten Abschleppens hätte ein Versetzen des Fahrzeugs ausgereicht.
- Es ist unklar, ob wirklich ein Parkverstoß vorlag: Eventuell hat die Beschilderung gefehlt oder war unleserlich.
- Die hohen Kosten erscheinen dir überzogen: Du kannst Einspruch einlegen und eine Prüfung der Rechnung verlangen.
In jedem Fall kann es helfen, zunächst ein Gespräch mit dem Abschleppunternehmen zu suchen und auf eine detaillierte Rechnung zu bestehen. Manche sind durchaus bereit, die Rechnungszahlung zu reduzieren, wenn sich Fehler bei der Kostenberechnung nachweisen lassen.
Zusatzkosten und Vorbehalt: Worauf musst du achten?
Manchmal liest du in der Rechnung Positionen, die dir fragwürdig erscheinen, beispielsweise eine hohe Fahrtkostenpauschale oder Zuschläge, deren Höhe du nicht nachvollziehen kannst. In diesem Fall solltest du auf einer detaillierten Aufschlüsselung bestehen und gegebenenfalls die Zahlung „unter Vorbehalt“ leisten. Damit signalisierst du, dass du mit der Höhe der Rechnung nicht einverstanden bist und dir vorbehältst, später rechtlich dagegen vorzugehen.
Praktisches Beispiel: Abschleppen in einem Supermarktparkhaus
Angenommen, du parkst dein Fahrzeug in einem Supermarktparkhaus, um außerhalb einkaufen zu gehen, und überschreitest dabei die zulässige Parkdauer deutlich. Der Supermarktbetreiber oder die beauftragte Parküberwachungsfirma kann dich als Parksünder einstufen und ein Abschleppunternehmen rufen. Beim Abschleppen wird dann häufig ein Parkwächter hinzugezogen, der Beweisfotos macht. In einigen Fällen reicht ein Knöllchen nicht mehr aus, sodass dein Auto abgeschleppt wird.
Dort kommen auf dich gleich mehrere Rechnungen zu: Eine Vertragsstrafe oder Gebühr vom Supermarkt bzw. vom Parkdienst und die Abschleppkosten. Ob der Betreiber den Wagen nur versetzen lässt oder direkt komplett abschleppt, entscheidet er nach eigenem Ermessen – immer unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit.
Worauf musst du bei der Rechnungsstellung achten?
Wenn du dein abgeschlepptes Auto zurückholen möchtest, musst du in der Regel erst bezahlen. Achte auf folgende Punkte in der Rechnung:
- Auftragsdetails: Wer hat das Abschleppunternehmen beauftragt?
- Datum und Uhrzeit: Wann kam der Auftrag rein? Wann wurde der Abschleppeinsatz durchgeführt?
- Genaues Leistungspaket: Wurde eine Leerfahrt berechnet? Wurde das Fahrzeug versetzt oder komplett abgeschleppt?
- Einzelne Kostenpositionen: Grundgebühr, Standgebühr, Fahrtkostenpauschale, Verwaltungsgebühren, ggf. Nacht- oder Wochenendzuschläge.
- Zahlungsmodalitäten: Akzeptiert das Unternehmen Kartenzahlung oder nur Bargeld?
Solltest du Unsicherheiten haben, kannst du die Rechnungspositionen einzeln hinterfragen. Im Streitfall kannst du dich an eine Verbraucherzentrale wenden oder rechtlichen Rat einholen.
Fazit: So vermeidest du Stress und hohe Kosten beim Abschleppen
Das Abschleppen des Autos kann schnell zu einem teuren und stressigen Erlebnis werden. Achte daher auf folgende Aspekte:
Vorsorglich korrekt parken
- Prüfe vor dem Aussteigen, ob Schilder das Parken einschränken oder verbieten.
- Nutze lieber ein Parkhaus, wenn du dir unsicher bist.
Kurzparken immer kennzeichnen
- Nutze eine Parkscheibe, falls vorgeschrieben.
- Hinterlasse eine Handynummer hinter der Windschutzscheibe, wenn du dir nur kurz etwas holen möchtest (auch wenn das keine Garantie ist).
Rechtzeitig reagieren
- Wenn du zum Auto zurückkommst und siehst, dass ein Abschleppdienst beauftragt wurde, versuche freundlich zu klären, ob du nur eine Leerfahrt zahlen kannst, statt die vollen Abschleppkosten.
Rechtlich absichern
- Wenn du das Gefühl hast, dass die Maßnahme außer Verhältnis zum beabsichtigten Erfolg steht, dokumentiere alles und ziehe bei Bedarf einen Anwalt hinzu.
Zahlungsnachweise aufbewahren
- Hast du bezahlt, behalte alle Quittungen und Fotografien vom Geschehen. So kannst du im Zweifel nachweisen, dass ggf. etwas nicht korrekt gelaufen ist.
Mit diesen Tipps hast du einen guten Überblick und kannst kühlen Kopf bewahren, falls dein Auto abgeschleppt wurde. Letztlich ist es jedoch am wichtigsten, durch korrektes Parken dafür zu sorgen, dass es erst gar nicht so weit kommt.